AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerleistungen gegenüber Verbrauchern

Vertragspartner ist Iris Mori, Mori Immobilien, Martin-Luther-Ring 3, 55276 Oppenheim. Diese Bedingungen gelten, soweit sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang. Eine Kontaktanfrage allein begründet keine Provisionspflicht.

1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der konkrete Auftrag, die Leistungen und die Vergütung werden im jeweiligen Maklervertrag vereinbart. Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen nach § 656a BGB der Textform. Für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt die Textform nach § 2 WoVermRG.

2. Immobilienangaben und Haftung

Immobilienangaben beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Interessenten können die Unterlagen einsehen und Angaben vor einem Kauf- oder Mietvertragsabschluss prüfen. Die Verfügbarkeit einer Immobilie kann sich ändern. Für Pflichtverletzungen und Schäden haftet Mori Immobilien nach den gesetzlichen Vorschriften; gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

3. Vertraulichkeit

Nicht öffentlich zugängliche Unterlagen und personenbezogene Informationen, die im Rahmen eines Auftrags übermittelt werden, sind vertraulich zu behandeln. Die zulässige Weitergabe an eigene Berater und gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Weitergabe eines Angebots begründet für sich allein keinen pauschalen Provisions- oder Schadensersatzanspruch.

4. Entstehung des Provisionsanspruchs

Eine Provision setzt eine wirksame Provisionsvereinbarung und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Insbesondere muss der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommen (§ 652 BGB). Die objektbezogen vereinbarte Provision und ihre Berechnungsgrundlage einschließlich Umsatzsteuer werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Aufwendungsersatz setzt eine wirksame gesonderte Vereinbarung voraus.

5. Tätigkeit für beide Parteien und Kauf von Wohnimmobilien

Eine Tätigkeit für beide Parteien erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Ist der Käufer Verbraucher und betrifft der Kauf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten §§ 656b bis 656d BGB. Bei Maklerverträgen mit beiden Parteien müssen sich diese zur Provision in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Hat nur eine Partei einen Maklervertrag abgeschlossen, kann die andere Partei nur im Rahmen des § 656d BGB an den Kosten beteiligt werden. In diesem Fall wird der Anspruch gegen die andere Partei erst nach Zahlung durch die beauftragende Partei und Nachweis dieser Zahlung fällig.

6. Vermittlung von Mietwohnungen

Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten die besonderen Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes, insbesondere das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG. Für bereits im Auftrag eines Vermieters angebotene Wohnungen wird vom Wohnungssuchenden kein Vermittlungsentgelt verlangt. Gesetzliche Ausschlüsse und Höchstgrenzen bleiben unberührt.

7. Vorkenntnis und abweichende Geschäfte

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihnen eine angebotene Vertragsgelegenheit bereits bekannt ist. Eine unterlassene Mitteilung führt nicht automatisch zu einer Provisionspflicht. Ob bei einem abweichenden Geschäft eine Provision entsteht, richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der erforderlichen Ursächlichkeit der Maklertätigkeit.

8. Zahlung und Vertragsinformationen

Die Fälligkeit richtet sich nach dem Maklervertrag und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 656d BGB, soweit anwendbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Informationen über den Abschluss des vermittelten Vertrags und seine provisionsrelevanten Bedingungen werden nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang erbeten.

9. Verbraucherrechte und Gerichtsstand

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Anfechtungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt. Ob eine Provision bei einer späteren Änderung oder Auflösung des Hauptvertrags bestehen bleibt, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Vorschriften. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regeln; ein ausschließlicher Gerichtsstand wird mit Verbrauchern durch diese Bedingungen nicht vereinbart.

10. Unwirksame Bestimmungen

Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 306 BGB. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume schließen und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Musterformular werden Ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Sie können einen solchen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses; sie beginnt nicht, bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, richten Sie eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, an Iris Mori, Mori Immobilien, Martin-Luther-Ring 3, 55276 Oppenheim, Telefon +49 6133 579567, E-Mail info@mori-immo.de. Sie können dafür beispielsweise einen Brief oder eine E-Mail senden. Das unten stehende Musterformular ist freiwillig. Zur Fristwahrung genügt es, die Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Wenn Sie widerrufen, erstatten wir Ihnen die von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihr Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, und wurden Sie ordnungsgemäß über Widerruf und Wertersatz informiert, kann unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB ein angemessener Wertersatz anfallen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung am Gesamtumfang der vereinbarten Leistung. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihr Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Das Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt vorzeitig nur bei vollständiger Leistungserbringung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Ihrer Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Eine Kontaktanfrage oder Terminvereinbarung allein ersetzt diese Erklärungen nicht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie die folgenden Angaben ausfüllen und an uns senden:

An: Iris Mori, Mori Immobilien, Martin-Luther-Ring 3, 55276 Oppenheim, E-Mail info@mori-immo.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung / Immobilie: ____________________

Vertrag geschlossen am: ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

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