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Altbau/Abrissgrundstück in zentraler Lage von Dienheim

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Inserat Details

Lage

Dienheim ist ein ruhiger- nicht vom Fluglärm- beeinträchtigter Ort, eine Weinbaugemeinde zwischen den ansteigenden Weinbergen einerseits und dem Rhein gelegen. Die Berliner Str. liegt im Neubaugebiet I mit eingeschossiger Wohnbebauung, keiner industriellen Nutzung, nur wohnbaulichen Zwecken. Die schulische Versorgung in dieser Verbandsgemeinde mit dezentralen Grund- und Hauptschulen, Realschule und Gymnasium kann als gut bezeichnet werden. Kindergarten und Grundschule sind fußläufig erreichbar, sowie auch viele Discounter und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ärztezentrum und weitere Einkaufsmöglichkeiten finden sie im direkt angrenzenden Oppenheim. TOLLE FAMILIENLAGE zwischen Mainz und Worms in Rheinnähe. Dienheim grenzt direkt an Oppenheim. Oppenheim und Nierstein bieten Ihnen attraktive Fachgeschäfte, Supermärkte, Fachärzte, ein reges Vereinsleben, gemütliche Gasthöfe, Weinstuben und Hotels. Ein Erholungsgebiet mit Trimm – Dich - Pfaden, Hallenbad, viele Spazierwege und ein attraktives Angebot an kulturellen Ereignissen sowie Veranstaltungen lassen keine Wünsche offen. Sehenswert sind die schönen Gassen und Gewölbekeller der Weingüter sowie die berühmte gotische Katharinen - Kirche und die Ruine der alten Reichsburg „Landskrone“. Hier werden im Sommer regelmäßig Freilicht-Theater-Aufführungen durchgeführt. Gute und schnelle PKW-Verbindung nach Mainz und zu den Autobahnanschlüssen in alle Richtungen. Auch Frankfurt Flughafen erreicht man in ca. 30 Autominuten. Das Oppenheimer Gewerbegebiet mit vielen Supermärkten, Ärztehaus mit Fachärzten, Apotheken usw. sind in kurzer Zeit zu Fuß erreichbar. So finden Sie hier eine hervorragende Infrastruktur vor.

AdresseBerliner Str. 00
StadtDienheim

Beschreibung

Nicht sanierungsfähiger Altbau Bj. ca 1880 / Abrissobjekt in zentraler Lage von Dienheim zu verkaufen. Nach unverbindlicher Auskunft des Bauamtes der VG kann das Grundstück mit einem freistehenden Häuschen, der Nachbarbebauung entsprechend (§ 34 BauGB), bebaut werden.

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